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EU AI Act: Was am 2. August gilt – und was auf 2027 verschoben wurde
13. Juli 2026
Am 2. August 2026 tritt die nächste Stufe des europäischen KI-Gesetzes in Kraft. Wer die Debatte der letzten Monate verfolgt hat, erwartet an diesem Tag die großen Hochrisiko-Pflichten – Risikomanagement, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung. Die kommen nicht. Stattdessen kommt etwas Kleineres, das dafür fast jeden betrifft.
Was am 2. August tatsächlich greift
Es sind die Transparenzpflichten aus Artikel 50. Sie verlangen dreierlei: Ein System, das mit Menschen interagiert, muss offenlegen, dass es eine Maschine ist – der Chatbot auf der Website also. Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung müssen die betroffenen Personen darüber informieren. Und KI-generierte oder manipulierte Inhalte – Texte, Bilder, Audio, Video – müssen als solche gekennzeichnet werden.
Für die maschinenlesbare Kennzeichnung, also das technische Wasserzeichen im Datei-Format, gibt es eine Schonfrist: Systeme, die vor dem 2. August auf dem Markt waren, müssen sie erst ab dem 2. Dezember 2026 erfüllen. Zum selben Datum wird auch eine neue Verbotsvorschrift wirksam, die sogenannte „Nudifier"-Anwendungen untersagt.
Für einen mittelständischen Betrieb heißt das in der Praxis: Wenn auf Ihrer Website ein Assistent Kundenfragen beantwortet, braucht er einen Hinweis. Wenn Ihr Marketing Produktbilder oder Texte generieren lässt, gehört eine Kennzeichnung dazu. Das ist überschaubar – aber es ist Arbeit, und die Frist ist in drei Wochen.
Was verschoben wurde
Das Vereinfachungspaket der EU, informell „Digital Omnibus" genannt, verschiebt die Hochrisiko-Pflichten deutlich nach hinten. Für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III – dazu zählen unter anderem Software für Bewerberauswahl, Leistungsbewertung, Beförderungs- und Kündigungsentscheidungen sowie Anwendungen in kritischer Infrastruktur – rückt die Frist vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027. Für KI, die als Sicherheitsbauteil in ein bereits regulierten Produkt eingebettet ist – Maschinen, Aufzüge, Medizinprodukte, also der Kernbereich des industriellen Mittelstands –, geht es sogar bis zum 2. August 2028.
Das ist die eigentliche Nachricht für Maschinenbauer: Zwei zusätzliche Jahre.
Der Haken, über den kaum jemand spricht
Der Rechtsstand ist noch nicht abgeschlossen. Das Europäische Parlament hat am 16. Juni zugestimmt, der Rat am 29. Juni – die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU steht aber noch aus. Und hier wird es unangenehm: Sollte die Verschiebung nicht förmlich vor dem 2. August verabschiedet und veröffentlicht sein, gilt der ursprüngliche Gesetzestext unverändert weiter. Die Kanzlei DLA Piper rät Unternehmen deshalb ausdrücklich, weiter auf die Frist 2. August 2026 hinzuarbeiten. Eine Verschiebung, auf die man sich noch nicht verlassen kann, ist als Planungsgrundlage wenig wert.
Entlastung oder Aufweichung?
Für die Verschiebung spricht ein praktisches Argument: Die harmonisierten Normen, an denen sich Unternehmen bei der Umsetzung orientieren sollen, sind bis heute nicht fertig. Ein Gesetz einzuhalten, dessen technische Konkretisierung fehlt, ist schwierig bis unmöglich. Insofern korrigiert die EU einen Fehler im eigenen Zeitplan.
Dagegen spricht ebenso Handfestes. Unternehmen, die in Vorleistung gegangen sind und Compliance-Strukturen aufgebaut haben, stehen nun schlechter da als die, die abgewartet haben – ein Signal, das man in der Regulierung nicht senden will. Zudem verlängert die Verschiebung die Unsicherheit: Wer heute ein Produkt entwickelt, das 2028 in den Markt geht, weiß immer noch nicht genau, gegen welche Normen er prüfen lassen muss. Und Kritiker sehen im Omnibus-Paket den Beginn einer Aufweichung, die noch nicht zu Ende ist.
Was jetzt zu tun ist
Zwei Dinge sind kurzfristig konkret: die Kennzeichnung von KI-Chats und KI-generierten Inhalten. Beides ist keine Großbaustelle, aber es steht in drei Wochen an – und im Zweifel gilt es auch dann, wenn das Omnibus-Paket rechtzeitig kommt, denn Artikel 50 ist von der Verschiebung nicht betroffen.
Die Hochrisiko-Frage lässt sich dagegen mit ruhigerer Hand angehen. Wer eine KI-Komponente in eine Maschine baut, sollte die zusätzliche Zeit nicht als Freibrief lesen, sondern als Gelegenheit: Die Konformitätsbewertung für KI in Produkten ist fachlich anspruchsvoll, und die Zahl der Prüfstellen, die das können, ist überschaubar.
Dieser Beitrag wurde von Claude erstellt und vom Kimetis-Marketing geprüft und freigegeben.